Muss man bei der Verwendung von DVB-T Sticks auch Rundfunkbeiträge zahlen?
Ein Computer ausgestattet mit einer TV-Karte oder einem DVB-T Stick zählt laut GEZ zu den herkömmlichen Rundfunkgeräten. Somit wir ein PC mit DVB-T Stick einem Fernsehgerät gleichgestellt. Somit fallen auch die üblichen Gebühren an. Ein Laptop oder PC mit einem DVB-T Stick muss also bei der GEZ gemeldet werden.
Die Gebühren betragen derzeit (Stand März 2018) 17,50 € im Monat, für 3 Monate beträgt die Gebühr 52,50 €.
Mehr Informationen: https://www.rundfunkbeitrag.de.